Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
1. Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotel Des Alpes, Adelboden (nachfolgend "das Hotel" genannt) an Gäste und Veranstalter (nachfolgend „Gast“ bzw. „Veranstalter“). Sie bilden einen integrierenden
Bestandteil jedes einzelnen Vertrages zwischen dem Hotel und seinen Gästen bzw. einem Veranstalter.
1.2 Sondervereinbarungen
Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung.
2. Allgemein
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Hotel und dem Gast kommt erst mit Zugang der vom Gast gegengezeichneten Reservationsbestätigung beim Hotel zu Stande. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich das Hotel das
Recht vor, provisorisch reservierte Zimmer und/oder Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.2 Leistung, Zahlungen und Preise
Das Hotel verpflichtet sich, die vom Gast bestellten und vom Hotel schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die
gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) zum jeweils gültigen Satz ein.
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Hotel berechtigt, nach Ansetzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Gast ist dem Hotel für den daraus entstandenen Schaden haftbar.
Sofern keine Anzahlung vom Hotel verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bei der Abreise vom Gast per Kreditkarte, Debitkarte, oder in bar zu bezahlen.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den
vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu erheben.
3. Haftung
3.1 Haftungsbeschränkung
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Schäden und Verluste, die durch ihn oder Begleitpersonen verursacht werden. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigungen von Sachen
ab, die vom Gast oder von Begleitpersonen eingebracht werden. Das Hotel haftet (vertraglich und/oder ausservertraglich) nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Schädigung und nur für direkte
Schäden. Jede weitergehende Haftung wird nach Massgabe von Art. 100 des Schweizerischen Obligationsrechts ("OR") wegbedungen. Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen des Hotels gemäss Art. 101
Abs. 2 OR gänzlich ausgeschlossen.
4. Vertragsrücktritt des Gastes
Abbestellung, Stornierung und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels: Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der
Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.1 Rücktrittsfrist
Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt,
sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäss Nummer 1 Satz 1.1 vorliegt.
4.2 Stornierungsbedingung bei Zimmerbuchung
Kostenfreie Stornierung bis 31 Tag vor Anreise möglich.
4.3 Stornierungsbedingung bei Veranstaltungen
Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Hotel zuzurechnen sind und für welche das Hotel nicht verantwortlich ist nicht durchgeführt werden, so behält das Hotel den Anspruch auf
Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:
Bis spätestens 31 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann der Gast durch einseitige schriftliche Erklärung ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurücktreten.
4.4 Berechnung Annullationskosten
Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Hotel steht es frei, die
vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 1 Nacht bzw. maximal 3 Nächte des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
entstanden ist.
5. Rücktritt des Hotels
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine
vereinbarte oder oben gemäß Klausel 2 Nr. 2.2 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. Hotelzimmer
6.1 Anreise- und Abreisezeiten
Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezugsbereit. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Bei im Voraus nicht genehmigter, verspäteten Räumung des Zimmers behält sich das Hotel vor eine Gebühr in Rechnung zu stellen.
7. Tierhaltung
Hunde und andere Haustiere sind generell nicht gestattet.
8. Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, von Zusatzvereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Einseitige Änderungen der Vertragspartei bzw. des Veranstalters sind unwirksam.
9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort
Erfüllungs- und Zahlungsort sämtlicher Verträge mit dem Hotel/ Restaurant ist der Sitz des Hotel Des Alpes in Adelboden.
9.3 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unzulässig, unwirksam oder sonst aus irgendeinem Grunde nicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die
Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in gute Treuen zusammenzuwirken, um eine solche Bestimmung durch eine andere, dem damit gewollten wirtschaftlichen
Zweck möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen.
9.4 Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Spezialdomizil
Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Gast und dem Hotel sowie die vorliegenden AGB unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss der Normen des Bundesgesetzes über das
Internationale Privatrecht. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Anwendung, Auslegung, Durchführung des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages sowie dieser AGB werden
durch die ordentlichen Gerichte des Kantons Bern entschieden. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
Bei Vertragsparteien, welche ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland haben, gilt Bern BE als Spezialdomizil im Sinne von Art. 50 Abs. 2 des Bundgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs. Der
Gast bzw. der Veranstalter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er von dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis hat und erklärt sich mit deren uneingeschränkter Geltung
einverstanden. Hotel- und Restaurantgäste stimmen den AGB des Hotels mit Buchung eines Zimmers oder einer Tischreservierung stillschweigend zu.
9.5 Sonderbestimmungen während Covid-19
Das Hotel orientiert sich streng an den mit den Bundesämtern (BAG, Secco, BLV) erarbeiteten Schutzkonzepten. Das Schutzkonzept des Unternehmens muss sicherstellen, dass die Vorgaben eingehalten
werden. Die kantonalen Behörden führen strenge Kontrollen durch. Das Hotel/ Restaurant kann zusätzliche betriebsspezifische Massnahmen umsetzen.
Bereits geltende gesetzliche Hygiene- und Schutzrichtlinien müssen weiterhin eingehalten werden (z. B. im Lebensmittelbereich und für den allgemeinen Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden).
Im Übrigen gelten sämtliche Bestimmungen der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19). Dieses Schutzkonzept ist gültig bis auf Widerruf.
Adelboden, Mai 2021
Hotel Des Alpes